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Intention 1. Grundlagen 2. Beschreibungs- abhängigkeit 3. Philosophie und Psychologie 4. Philosophische Analyse 5. Apriorität und Normativität 6. Bestimmen und Unterscheiden 7. Hierarchie der Urteilsformen 8. Urteilsförmige Kohärenz der Natur 10. Bibliographie Links Sitemap Kontakt Impressum |
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Thomas Scheffer: Die Grundlagen von Kants Naturbegriff in der 'Kritik der reinen Vernunft' 9. Die Natur als Gesamtheit der empirischen RealitätUnter Voraussetzung der Geltung der Anschauungsformen und der Kategorien lässt sich Kants Behauptung, real existierende Gegenstände könnten nur als Teile einer Natur erkannt werden, auf folgende Weise begründen: Da zum einen Gegenstände ausweislich der Befunde der transzendentalen Ästhetik nur in Raum und Zeit identifiziert werden können und alle möglichen Räume und Zeiten nur Teile genau eines Raumes bzw. einer Zeit sind (vgl. B, 39 u. 47), müssen alle Gegenstände möglicher Erfahrung in dem einen Raum und der einen Zeit lokalisiert werden. Und da wir zum anderen ausweislich der Befunde der transzendentalen Logik stets sämtliche Urteilsformen verwenden müssen, um Dinge unterscheidend kennzeichnen zu können, und nur dadurch Bezug auf real existierende Gegenstände nehmen können, dass wir die Urteilsformen bei der Verknüpfung des Mannigfaltigen der Sinnlichkeit als Prinzipien befolgen, können Gegenstände nur durch die Bestimmung ihrer urteilsförmigen Struktur und ihres urteilsförmigen Gesamtzusammenhangs in dem einen Raum und der Zeit erkannt werden. Folglich muss jede Erkenntnis real existierender Gegenstände als Erfahrung genau eines kontinuierlichen und nach allgemeinen Gesetzen ablaufenden Naturgeschehens ausfallen. Zweifelhaft scheint bisher aber noch, ob eine kategoriale Bestimmung der urteilsförmigen Struktur und des Gesamtzusammenhangs von Gegenständen in genau einer Natur hinreicht, diese Gegenstände objektiv, d. h. als eindeutig bestimmt zu erkennen, denn noch scheint es dem Belieben überlassen, welche Strukturen und welchen Gesamtzusammenhang man als kategorial korrekt auswählt. Der Gesichtspunkt, unter dein Verknüpfungen sinnlich gegebener Vorstellungsinhalte als notwendig korrekt ausgezeichnet werden sollen, ist, wie Kant in der transzendentalen Deduktion erklärt, die Vereinigung dieser Inhalte in einem durchgängigen Bewusstsein insgesamt. Erst "die Einheit des Bewusstseins" ist nach Kant "dasjenige, was allein die Beziehung der Vorstellungen auf einen Gegenstand, mithin ihre objektive Gültigkeit, folglich dass sie Erkenntnisse werden, ausmacht" (B, 137). Nur zum Zweck der Integration gegebener Empfindungen in ein durchgängiges Bewusstsein können bestimmte Verknüpfungen des Mannigfaltigen der Anschauungen a priori von Raum und Zeit als notwendig korrekt gebildet ausgezeichnet werden; und so "korrespondiert" erst den insgesamt bewussten "Empfindungen" das "Reale, dessen Begriff ein Sein enthält' (B, 217). Der Begriff der Realität bedeutet nach Kant "nichts als die Synthesis in einem empirischen Bewusstsein überhaupt" (B, 217). Ohne Rücksicht auf die uns erst im Verlauf unserer Erfahrung gegebenen Empfindungen können die uns a priori gegebenen Vorstellungen von Eigenschaften oder Teilen des Raumes oder der Zeit ganz willkürlich zu Vorstellungen von Gegenständen beliebiger räumlicher und zeitlicher Struktur und Ordnung verknüpft werden. So sind die Gegenstände der Geometrie, die nach Kant in dar reinen Anschauung willkürlich konstruiert werden (B, 757), keine real existierenden Gegenstände, sondern als Erkenntnisse können diese Konstruktionen in den Anschauungsformen a priori nur insofern gelten",als diese, mithin auch die Verstandesbegriffe vermittelst ihrer auf empirische Anschauungen angewandt werden können" (B, 147). Allerdings gehören unsere Vorstellungen "in der empirischen Anschauung" nicht schon als solche "notwendig zueinander" und geben nicht schon mit der zeitlichen Ordnung, in der sie uns bewusst werden, die besonderen Formen ihrer Verknüpfung vor, sondern notwendig korrekt sind diejenigen Verknüpfungen, deren Formen angesichts der zeitlichen Ordnung, in der uns unsere Vorstellungsinhalte bewusst werden, als allgemein gültige Ordnungsprinzipien gelten können. So wird etwa bei der Erkenntnis einer zeitlichen Abfolge von Ereignissen auch "in der Wahrnehmung eine Regel des Verhältnisses angetroffen, die da sagt, dass auf eine gewisse Erscheinung eine andere (obgleich nicht umgekehrt) beständig folgt"; ist dies der Fall, so hat man sich der Form "des hypothetischen Urteils zu bedienen und z. B. zu sagen: wenn ein Körper lange genug von der Sonne beschienen ist, so wird er warm"; dieser Satz drückt zunächst "bloß eine subjektive Verknüpfung der Wahrnehmungen" aus und ist noch nicht unter Verwendung der Kategorie der Ursache gebildet; wenn dieser Satz aber ein "Erfahrungssatz sein soll, so muss er als notwendig und allgemeingültig angesehen werden" und in der Form gebildet werden die "Sonne ist durch ihr Licht die Ursache der Wärme" von Körpern; erst mit diesem Urteil liegt eine "Erkenntnis von Erscheinungen und ihrer Zeitfolge" vor (vgl. Prol., 29, 312). Erkenntnissen gleichzeitig existierender Gegenstände hingegen liegt keine regelmäßige Aufeinanderfolge von Wahrnehmungen bestimmten Inhalts zugrunde, sondern sie sind immer dann berechtigt, wenn bestimmte qualitativ identische Wahrnehmungen in wechselnder Aufeinanderfolge gegeben sind und sie daher keine bestimmte zeitliche Ordnung indizieren. Bei der "Apprehension des Mannigfaltigen in der Erscheinung eines Hauses" (B, 235) etwa kann "meine Wahrnehmung von der Spitze desselben anfangen und beim Boden endigen, aber auch von unten anfangen und oben endigen, imgleichen" kann ich auch von "rechts oder links das Mannigfaltige der empirischen Anschauung apprehendieren" (B, 237 f.), d. h. meine Wahrnehmungen können "wechselseitig" aufeinander folgen (vgl. B, 256 f.). Folglich kann das kategoriale Prinzip der notwendigen Korrektheit der Verknüpfung dieses Mannigfaltigen keine zeitliche Reihenfolge der Aufnahme dieser Wahrnehmungen in das Bewusstsein als notwendig festlegen, und ich kann von dem "Mannigfaltige[n] dieses Hauses selbst" nicht sagen, dass es "sukzessiv sei" (B, 235), sondern ich muss von den Teilen dieses Hauses behaupten, dass sie zugleich" existieren (vgl. 13, 256 f.). Eine Erkenntnis real existierender Gegenstände ist nach Kant also nicht nur ausschließlich als Erfahrung eines kategorial strukturierten Naturgeschehens möglich, sondern die kategoriale Ordnung der Gesamtheit unserer Wahrnehmungen, d. h. das Konzept der Natur bildet sogar das Kriterium der Wahrheit von Aussagen mit gegebenem Wahrnehmungsgehalt: Die Anschauungsformen von "Raum und Zeit" sollen "in Verbindung mit den reinen Verstandesbegriffen a priori aller möglichen Erfahrung ihr Gesetz vorschreiben, welches zugleich das sichere Kriterium abgibt, in ihr", d.h. im Verlauf sinnlicher Erfahrung, "Wahrheit von Schein zu unterscheiden" (Prol. Anh., 375). Erst das Gegebensein von Empfindungen macht das allgemeine Kriterium der Wahrheit für die Entscheidung im Einzelfall hinreichend. Aus den Kategorien ergeben sich in Verbindung mit den Anschauungsformen die von Kant im Anschluss an die transzendentale Deduktion aufgestellten transzendentalen Grundsätze (vgl. B, 187); und diese Grundsätze machen ebenso wie die Urteilsformen und die Kategorien ein "System" aus (vgl. B, 187) und bilden so "zugleich allgemeine Gesetze der Natur, welche a priori erkannt werden können" (Prol., 23, 306). Alle "besondere[n] Gesetze" können von diesen Grundsätzen aber "nicht vollständig abgeleitet werden" (B, 165), sondern ihre Gültigkeit hängt von der zeitlichen Ordnung ab, in der uns unsere Empfindungen gegeben werden, und ein Wechsel in den Regularitäten unserer Wahrnehmungen macht die Revision bisher anerkannter besonderer Naturgesetze erforderlich. In einer unserer Erfahrung nach von uns zusehends entdeckten und sich sogar entfaltenden Natur suchen wir also zum Zwecke der Orientierung und sogar der Bildung eines Bewusstseins unserer selbst nach im Ideal deterministischen Prinzipien des Geschehens. Alle deterministischen Naturgesetze bleiben aber angesichts der unendlichen Möglichkeiten neuer Erfahrungen Hypothesen von mehr oder weniger zweifelhaftem prognostischem Wert. Und höchst zweifelhaft muss der Wert von Naturgesetzen bleiben, die den Menschen selbst in seiner Fähigkeit betreffen, kreativ Naturgesetze aufzustellen, um seine Wahrnehmungen untereinander und durch kommunikative Abgleichung mit denen anderer zu einer Gesamtheit von Naturerfahrungen zu verbinden. Das Naturgeschehen ist - soweit wir wissen - nicht an sich, sondern für uns und unseren Erkenntnisleistungen nach mehr oder weniger determiniert. In unserem erkenntnisbasierten kreativen Handeln gestalten wir die natürliche Welt, deren Gesetze wir immer wieder neu suchen müssen, mit. Insbesondere in Bezug auf menschliche Handlungen lassen sich natürliche Erklärungen oft erst im Nachhinein finden. Immer neue Überzeugungen, für deren Gewinnung uns zunächst nur Gründe zugänglich sind, müssen von uns als psychische oder auch neurophysiologische Zustände in das Netz des Naturgeschehens integriert werden.
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