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Intention 1. Grundlagen 2. Beschreibungs- abhängigkeit 3. Philosophie und Psychologie 4. Philosophische Analyse 5. Apriorität und Normativität 6. Bestimmen und Unterscheiden 7. Hierarchie der Urteilsformen 9. Natur als Gesamtheit 10. Bibliographie Links Sitemap Kontakt Impressum |
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Thomas Scheffer: Die Grundlagen von Kants Naturbegriff in der 'Kritik der reinen Vernunft' 8. Die urteilsförmige Kohärenz der NaturUnklar ist zunächst noch, wie Urteilsformen, die einer Unterscheidung von Gegenständen nach Individuen, Arten und Gattungen dienen, zu einer Erfahrung eines Naturgeschehens, d. h. zu einer zeitlich ablaufenden Erkenntnis eines zeitlichen Geschehens führen sollen. Nach Kant ist unser sinnliches Erleben nicht schon von sich aus ein Vorstellen von Gegenständen oder gar ein Anschauen real existierender Gegenstände, sondern "das Mannigfaltige der Vorstellungen kann in einer Anschauung gegeben werden, die bloß sinnlich, d. i. nichts als Empfänglichkeit ist" (B, 129). Seines Erachtens können Anschauungen und Erkenntnisse real existierender Gegenstände nur durch die Einhaltung sowohl der Anschauungs- als auch der Urteilsformen bei der Verarbeitung eines gegebenen Empfindungsmaterials gewonnen werden, da es "außer der Anschauung keine andere Art zu erkennen [gibt], als durch Begriffe" (B, 92-93). Wenn die transzendentale Logik die Grundformen des Urteilens aber ebenso vollständig erfasst (vgl. B, 89) wie die transzendentale Ästhetik die Grundformen des Anschauens (vgl. B, 36), können unsere Anschauungen von Gegenständen von uns aus dem Mannigfaltigen der Sinnlichkeit nur durch die mehr oder weniger bewusste Verwendung der Urteilsformen bei der gedanklichen Verknüpfung dieses Mannigfaltigen in den Anschauungsformen gebildet worden sein. Diese These sieht Kant gerade dadurch bestätigt, dass es möglich ist, Vorstellungen von Gegenständen gedanklich auf die gemeinsamen und unterscheidenden Eigenschaften ihrer Gegenstände hin zu analysieren und diese begrifflich nach Arten und Gattungen zu unterscheiden, denn "wo der Verstand vorher nichts verbunden hat, da kann er auch nichts auflösen", und daher setze "die Auflösung, Analysis, doch jederzeit" eine "Synthesis" voraus (13, 130). Durch die synthetische Verknüpfung von Vorstellungsinhalten können aber nicht ohne weiteres Anschauungen oder Erkenntnisse von real existierenden Gegenständen gewonnen werden, denn auch bei Einhaltung der grundlegenden Anschauungs- und Urteilsformen können Vorstellungsinhalte noch willkürlich auf verschiedene Weise miteinander verknüpft werden. Eine bloße "Synthesis überhaupt" ist nach Kant lediglich eine "Wirkung der Einbildungskraft" (B, 103); und die "Einbildungskraft ist das Vermögen, einen Gegenstand auch ohne dessen Gegenwart in der Anschauung vorzustellen" (B, 151). Die "Synthesis" des "Mannigfaltigen durch die Einbildungskraft gibt noch keine Erkenntnis"; erst die "Begriffe, welche dieser reinen Synthesis Einheit geben und lediglich in der Vorstellung dieser notwendigen synthetischen Einheit bestehen", führen "zum Erkenntnisse eines vorkommenden Gegenstandes" (B, 104). Der Schritt von der Einbildung von Gegenständen zur Anschauung und Erkenntnis von real existierenden Gegenständen wird nach Kant mit dem Schritt von einer willkürlichen Verwendung der Urteilsformen zu einer Einhaltung der Urteilsformen als universelle Prinzipien der Verknüpfung aller uns insgesamt bewussten Vorstellungen vollzogen; und in dieser speziellen normativen Bedeutung verstärken sich die Urteilsformen zu den Kategorien. Seines Erachtens ist die Überzeugung, eine uns subjektiv bewusste Vorstellung oder ein uns subjektiv bewusstes Urteil beziehe sich auf objektiv existierende Gegenstände, mit der Überzeugung identisch, dieses Urteil oder das Urteil, durch das diese Vorstellung gebildet wurde, müsse unter den durch das sinnliche Erleben gegebenen Bedingungen notwendig in genau seiner Form gebildet werden: "Wenn wir untersuchen, was denn die Beziehung auf einen Gegenstand unseren Vorstellungen für eine neue Beschaffenheit gebe, und welches die Dignität sei, die sie dadurch erhalten, so finden wir, dass sie nichts weiter tue, als die Verbindung der Vorstellungen auf eine gewisse Art notwendig zu machen, und sie einer Regel zu unterwerfen". (B, 242 f.) Um in dem Bewusstsein zu urteilen, angesichts der gegebenen Vorstellungen notwendig auf bestimmte Weise urteilen zu müssen, muss man die Urteilsformen als "Prinzipien" (B, 168) verwenden; und diese Prinzipien, d. h. die "Kategorien , welche allen Verstandesgebrauch in der Erfahrung leiten", werden gebildet, indem die "Form der Urteile in einen Begriff von der Synthesis der Anschauungen verwandelt" wird (B, 378).
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