Zur Startseite / Intention Thomas Scheffer: Die Grundlagen von Kants Naturbegriff in der ,Kritik der reinen Vernunft' *  
*
   Intention

   1. Grundlagen
   2. Beschreibungs-
       abhängigkeit

   3. Philosophie und
       Psychologie

   4. Philosophische
       Analyse

   5. Apriorität und
       Normativität

   6. Bestimmen und
       Unterscheiden

   7. Hierarchie der
       Urteilsformen

   8. Urteilsförmige
       Kohärenz der
       Natur

   9. Natur als
       Gesamtheit

   10. Bibliographie

   Links

   Sitemap
   Kontakt
   Impressum

 
Sie befinden sich im > 6. Abschnitt: Bestimmen und Unterscheiden

Thomas Scheffer: Die Grundlagen von Kants Naturbegriff in der 'Kritik der reinen Vernunft'

6. Bestimmen und Unterscheiden

Am Aufbau der ‚Kritik der reinen Vernunft' muss überraschen, dass Kant die Kategorien in der transzendentalen Logik nicht entsprechend zu der metaphysischen Erörterung der Anschauungsformen in der transzendentalen Ästhetik durch eine Analyse unseres Bewusstseins unserer Erkenntnisleistungen gewinnt und von ihnen zeigt, dass sie auch für alle unseres Wissens möglichen Urteile über wahrnehmbare Gegenstände gelten, sondern sie lediglich unter Berufung auf eine nur in einigen Punkten näher erläuterte Urteilstafel in einer entsprechend aufgebauten Kategorientafel zusammenstellt. Aus den allgemeinen programmatischen Erklärungen, mit denen Kant die transzendentale Logik einleitet, geht zwar hervor, dass diese einen analytischen Charakter haben, nämlich den "reinen Gebrauch" von Begriffen "analysieren" und so eine Zergliederung des Verstandesvermögens" liefern soll (B, 90), indem "von altem Inhalt eines Urteils überhaupt abstrahier[t] und nur auf die bloße Verstandesform darin Acht" gegeben wird (B, 95), aber im einzelnen ausgeführt wird eine solche Analyse nicht.

Der Grund für das Fehlen einer metaphysischen Erörterung in der transzendentalen Logik dürfte sein, dass Kant es für eine - abgesehen von Details - allgemein anerkannte Lehrmeinung hielt, dass die in der Urteilstafel genannten Formen grundlegend für die Korrektheit von Urteilen sind, und er sie daher im Unterschied zu den von ihm neu eingeführten Anschauungsformen nicht im einzelnen herausarbeiten zu müssen glaubte (vgl. Krüger 1968, 341). Wie Kant in den ,Prolegomena' erklärt, stützt er sich bei der Aufstellung seiner, wie er meint",vollständige[n] Tafel reiner Verstandesfunktionen" auf die seines Erachtens "schon fertige, obgleich noch nicht ganz von Mängeln freie Arbeit der Logiker" (Prol., 39, 323 f.); und in der formalen Logik sieht er eine analytisch vorgehende Disziplin, in der allgemeine Prinzipien des methodisch korrekten Denkens "von dem objektiven ... und möglichen Gebrauch des Verstandes ... abstrahiert" werden (vgl. Refl. 1603).

 
Zum Seitenanfang

Auf den ersten Blick muss es aber zweifelhaft erscheinen, ob jede der von Kant genannten Urteilsformen Inhalt eines für alle Erkenntnisurteile geltenden Prinzips sein kann. Schon in Bezug auf die erste Formengruppe, die des Urteilsumfangs, liegt der Einwand nahe, dass ein Urteil nur entweder ein allgemeines wie ‚Alle Menschen sind sterblich' oder ein partikuläres wie ‚Einige sterbliche Wesen sind Menschen' oder ein singuläres wie ‚Sokrates ist sterblich' sein kann. Entsprechendes gilt für die anderen Formengruppen. Jedes Urteil kann nur jeweils eine der in ihnen genannten Formen besitzen, und daher scheint nicht jedes von ihnen als Kriterium der Korrektheit jedes möglichen Erkenntnisurteils dienen zu können.

Auch die abgeschwächte Forderung, aus jeder Gruppe müsse wenigstens eine Form auf jedes formal korrekte Urteil zutreffen, wäre nicht erfüllbar. Sowohl die genannten Formen der Quantität als auch die Formen der Qualität, ein eigenschaftszuschreibendes ein eigenschaftsabsprechendes oder ein eine negative Eigenschaft wie die Unsterblichkeit zuschreibendes Urteil zu sein, können nur auf kategorische, d. h. nur auf Urteile mit Subjekt-Prädikat-Struktur, zutreffen (vgl. Patzig 1976, 42). Die anderen in der Formengruppe der Relation genannten Urteile, nämlich hypothetische Urteile wie 'Wenn ein Lebewesen ein Mensch ist, so ist es sterblich'und disjunktive Urteile wie 'Wenn ein Wesen ein Lebewesen ist, so ist es entweder ein Mensch oder ein Tier', beziehen sich als solche weder auf alle, auf einige oder nur auf einen aller Gegenstände, noch sind sie eigenschaftszu- oder absprechend, sondern in ihnen werden Zusammenhänge von kategorischen Urteilen behauptet. Es stellt sich also die Frage, ob Kant mit der Urteilstafel wirklich die These aufstellen will, jedes Erkenntnisurteil müsse als methodisch korrektes Urteil jede der genannten Formen erfüllen.

 
Zum Seitenanfang

Kant will dies in der Tat, und seine Begründung hierfür führt zugleich zur Antwort auf die eingangs gestellte Frage, warum jeder Gegenstand empirischer Erkenntnis Bestandteil eines relational strukturierten Naturgeschehens ist. Die Erklärung für den systematischen Zusammenhang der Urteilsformen kann nur zum geringeren Teil der 'Kritik der reinen Vernunft' selbst und muss überwiegend den Ausführungen Kants zur formalen Logik entnommen werden, und auch hier wird er von Kant nicht geschlossen dargestellt, sondern er ergibt sich aus Kants Erläuterungen zu den einzelnen Urteilsformen.

Der Gesichtspunkt, unter dem jede der in der Urteilstafel genannten Formen bei der Bildung jedes Erkenntnisurteils eingehalten werden muss, ist der der Unterscheidung von Dingen. Zwar kann nicht jedes Urteil schon für sich genommen jede dieser Formen besitzen, doch soll durch ein kategorisches Urteil ein Gegenstand eindeutig bestimmt oder eine Klasse von Gegenständen eindeutig von anderen unterschieden werden, so muss dieses kategorische Urteil in übergeordneten hypothetischen und disjunktiven Urteilen zu anderen kategorischen Urteilen in Beziehung gesetzt werden können, in denen die Dinge gekennzeichnet werden, von denen die ersteren unterschieden werden.

 
Aufsatz abspeichern und ausdrucken
Zum Seitenanfang

Zurück zum Abschnitt 5: Apriorität und Normativität [5. Apriorität und Normativität]
Weiter zum Abschnitt 7: Hierarchie der Urteilsformen
  *   *
Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum  
*