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Thomas Scheffer: Die Grundlagen von Kants Naturbegriff in der 'Kritik der reinen Vernunft' 5. Apriorität und NormativitätDer Grund, aus dem nach Kant in der Erkenntnistheorie streng allgemeingültige Prinzipien aufzustellen sind und sie nicht als naturalistische Theorie ausfallen kann, wird in der transzendentalen Ästhetik nur in einigen Aussagen angedeutet und erst in der transzendentalen Logik deutlich ausgesprochen. Die transzendentale Ästhetik soll eine "Wissenschaft von allen Prinzipien der Sinnlichkeit a priori" sein (B, 35), nämlich zeigen, dass die Vorstellungen von Raum und Zeit als "reine Formen sinnlicher Anschauung ... Prinzipien der Erkenntnis a priori" sind (B, 36). Die Vorstellungen von Raum und Zeit sollen also als erkenntnisleitende Einstellungen fungieren und die in ihnen vorgestellten Formen sollen bei der Wahrnehmung und Erfahrung von Gegenständen mehr oder weniger bewusst als verbindliche Formen eingehalten werden. Kant analysiert unsere Erkenntnisleistungen nicht aus der Perspektive eines unbeteiligten Betrachters, sondern aus der Verwendungsperspektive und fragt welche anschaulichen oder begrifflichen Formen bei der Gewinnung von Erkenntnissen als Prinzipien zu befolgen sind, d. h. er will in seiner Erkenntnistheorie normativ verbindliche Kriterien objektiv gültiger Erkenntnisse aufstellen. Ausdrücklich betont wird diese normative Bedeutung erkenntnistheoretischer Prinzipien in der bereits zitierten Aussage, in der formalen Logik sei "die Frage ... nicht, wie wir denken, sondern, wie wir denken sollen" (Logik Einl., 14). Die drei "Grundsätze" der formalen Logik, der Satz vorn zu vermeidenden Widerspruch, der Satz vom zureichenden Grund und der Satz vorn ausgeschlossenen Dritten, sollen "allgemeine, bloß formale Kriterien der Wahrheit" sein (Logik Einl., 52), die "zwar freilich zur objektiven Wahrheit nicht hinreiche[n], aber ... doch ... die conditio sine qua non derselben" sind (Logik Einl., 51). Gemeinsam bilden sie einen "Kanon", der "zum Prinzip der Beurteilung alles Verstandesgebrauchs überhaupt, wiewohl nur seiner Richtigkeit in Ansehung der bloßen Form" dient (Logik Einl., 15). Der kriteriologische Charakter der Anschauungsformen und der Grundsätze der formalen Logik sowie aller auf ihnen beruhenden Grundsätze der Erkenntnistheorie Kants ist der Grund dafür, dass sie von ihm nicht empirisch-induktiv als generell erfüllte deskriptive Gesetze, sondern durch Analyse unseres Bewusstseins unserer Erkenntnisleistungen als normative Prinzipien aufgestellt werden, die universelle Geltung beanspruchen. Kriterien unterscheiden sich von Einzelfallgeboten, wie sie z. B. in Befehlen ausgesprochen werden, dadurch, dass mit ihnen der Anspruch auf allgemeine Richtigkeit der ihnen entsprechenden Entscheidungen verbunden ist, und dieses Anspruchs wegen können Kriterien als solche nicht willkürlich auf einzelne oder nur die bisher gegebenen Fälle eingeschränkt werden, sondern müssen sich auf alle möglichen Entscheidungsfälle bestimmter Art beziehen. Zwar können universelle Normen in ihrer Geltung auf bestimmte Zeiträume eingeschränkt werden und kann man durchaus vereinbaren, für eine bestimmte Zeit nach einem bestimmten Kriterium zu verfahren, aber wenn hiermit mehr als die willkürliche Vereinbarung einer bloßen Praxis vollzogen werden soll, nämlich auch eine Begründung für die Richtigkeit dieser Praxis gegeben werden soll, so kann in einer solchen zeitlichen Einschränkung der Anwendung eines Kriteriums nur eine nähere Bestimmung seines Anwendungsbereichs gesehen werden. Seinem originären Anspruch nach aber gilt jedes echte Kriterium wie überhaupt jede echte Norm streng universell, so z. B. für alle möglichen in einem bestimmten Zeitraum auftretenden Fälle. Vielleicht lassen sich deskriptiv universell gültige Erkenntnisgesetze, die auch jede zukünftige Bewährungsprobe bestehen, nicht entdecken, weil wir in der Zukunft Wahrnehmungen haben und Erfahrungen machen mögen, die wir uns gegenwärtig gar nicht vorstellen können, aber wenn unser Erkennen eine normengeleitete, den Anspruch auf Richtigkeit einschließende Leistung ist, kommen wir um eine Suche nach universellen normativen Erkenntnisprinzipien nicht umhin, und die einzige Möglichkeit, solche zu entdecken, scheint Kant in der Analyse unseres Bewusstseins unserer Erkenntnisleistungen zu liegen. Im erkenntnismethodologischen Sinne der normativen Verbindlichkeit universeller Prinzipien ist auch die Aussage Kants aus dem § 26 der transzendentalen Deduktion zu verstehen, durch die Kategorien werde der Natur gleichsam ihr Strukturgesetz vorgeschrieben und sie sogar allererst möglich gemacht (vgl. B, 159 f.). Den Gegenständen soll durch die Kategorien vorgeschrieben werden, daß, sofern sie unseres Wissens für uns methodisch korrekt erfahrbar sind, sie nach kategorialen Gesetzen untereinander verbunden sind und so eine kategorial strukturierte Natur ausmachen. Der universelle Geltungsanspruch erkenntnisleitender Prinzipien macht aber noch nicht verständlich, warum die Gesamtheit der erkennbaren Gegenstände gerade ein relational strukturiertes zeitliches Geschehen bilden soll.
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