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Thomas Scheffer: Die Grundlagen von Kants Naturbegriff in der 'Kritik der reinen Vernunft'

3. Philosophie und Psychologie

Kant betrachtet Vorstellungen zwar teilweise auch als kausal bewirkte Zustände, aber seines Erachten können die Eigenschaften, die unsere Erkenntnisse als solche, d.h. als objektiv gültige Überzeugungen auszeichnen, auf diese Weise nicht vollständig erfasst werden. Zu Beginn der Einleitung in die 'Kritik der reinen Vernunft' stellt Kant zunächst fest, dass unser "Erkenntnisvermögen ... durch Gegenstände" zur "Ausübung erweckt" wird, indem diese "unsere Sinne rühren und teils von selbst Vorstellungen bewirken, teils unsere Verstandestätigkeit in Bewegung bringen, … den rohen Stoff sinnlicher Eindrücke zu einer Erkenntnis der Gegenstände zu verarbeiten, die Erfahrung heißt" (B, 1); und zu Beginn der transzendentalen Ästhetik definiert er "Empfindung" als die "Wirkung eines Gegenstandes auf die Vorstellungsfähigkeit, sofern wir von demselben affiziert werden" (B, 34). Aber schon im zweiten Absatz der Einleitung erklärt er, dass auch "[w]enn ... alle unsere Erkenntnis mit der Erfahrung anhebt", so müsse sie "darum doch nicht eben aus der Erfahrung" entspringen, sondern sie könne sehr wohl "ein Zusammengesetztes" sein, aus dem",was wir durch Eindrücke empfangen, und dem, was unser eigenes Erkenntnisvermögen (durch sinnliche Eindrücke bloß veranlasst) aus sich selbst hergibt" (B, 1).

Die Beiträge unseres Erkenntnisvermögens zu unseren Erfahrungen werden von Kant nicht als bestimmte psychische Zustände oder Ereignisse, sondern als "bloße Vorstellungen" (vgl. B, 164), d.h. als "Modifikationen" unseres Bewusstseins oder "innere Bestimmungen des Gemüts" behandelt, die zunächst nur "subjektive Realität" besitzen und deren objektive Realität, d.h. deren "Beziehung auf einen Gegenstand", erst noch problematisiert und erklärt werden soll (vgl. B, 242). Nach Kant machen wir beim Erkennen von Gegenständen oder eigenen Zuständen bereits Verwendung von uns zunächst nur subjektiv bekannten Sinnesqualitäten und Urteilsformen, und diese bloße Bekanntschaft mit Vorstellungsinhalten unterscheidet er als das subjektive Bewusstsein der Vorstellungen von diesen Vorstellungen als Gegenständen unserer Erkenntnisleistungen, d.h. bestimmten Vorstellungszuständen bestimmter Personen. So sagt er z.B., dass ich noch keine Selbsterkenntnis besitze, wenn ich mir "meiner als denkend bewusst bin", sondern der Satz "Ich denke", sofern er nur dieses subjektive Bewusstsein ausdrückt, "problematisch genommen" werden muss, d. h. offen gelassen werden muss, ob das Subjekt dieses Satzes existiert (vgl. B, 405 f.). Kant hält eine "empirische Psychologie" zwar für möglich (vgl. B, 405), besteht aber darauf, dass diese "aus der Metaphysik gänzlich verbannt sein" müsse und "schon durch die Idee derselben davon gänzlich ausgeschlossen" sei (vgl. B, 876). Kants Gründe hierfür werden in seinen Aussagen zur Aufgabe und der Methode der formalen Logik besonders deutlich:

"Nähmen wir" in der Logik "die Prinzipien aus der Psychologie, d.h. aus den Beobachtungen über unseren Verstand, so würden wir bloß sehen, wie das Denken vor sich geht und wie es ist unter den mancherlei subjektiven Hindernisse und Bedingungen; dies würde also zur Erkenntnis bloß zufälliger Gesetze führen. In der Logik ist aber" nach Kant "die Frage nicht nach zufälligen, sondern nach notwendigen Regeln; nicht" danach",wie wir denken, sondern, wie wir denken sollen" (Logik Einl., 14; vgl. Refl. 1612).

 
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